Spendeninfo
Sonstiges
Helfende Hände für Kinder e.V.
Wir helfen Kindern vor Ort in Afrika !
Amtlicher Freistellungsnachweis zur Entgegennahme von Spenden für
Gemeinnützigkeit / Mildtätige Zwecke
Der Verein Helfende Hände für Kinder e.V. wird entsprechend der gesetzlichen Vorschriften alle 3 Jahre
vom Finanzamt geprüft.
Die letzte Prüfung fand in 2023 statt und betrifft immer rückwirkend die letzten 3 Jahre, hier 2020-2022.
Seit Bestehen des Vereins erfolgten alle Prüfungen ohne jede Beanstandung.
Analog findet die nächste Prüfung im Jahre 2026 statt, rückwirkend für die Jahre 2023-2025.
Der Bescheid bestätigt die rechtliche Berechtigung zur Entgegennahme von Spenden und die
zulässige Ausstellung einer amtlichen Spendenbescheinigung.
Daneben ist auch die ordnungsgemäße Verwendung für mildtätige Zwecke geprüft.
Den zur Zeit gültigen, amtlichen Freistellungsbescheid können Sie hier lesen:
Helfende Hände für Kinder e.V. (HHK) ist ein seit 2007 eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein.
Amtsgericht Kehl Az.: VR 622 / 2007, Finanzamt Offenburg, Außenstelle Kehl, AZ.: 14048/36304
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